Informationen zu Funk-Rauchmeldern

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Informationen zu Funk-Rauchmeldern - und Funk-Heizungsablesern?

"Zu behaupten, das Recht auf Privatsphäre sei einem egal, weil man nichts zu verbergen hat,
ist wie zu behaupten, das Recht auf freie Meinungsäußerung sei einem egal, weil man nichts zu sagen hat."

Edward Snowden, 2015

Mehr Informationen bei anna elbe - für informationelle Selbstbestimmung

Keine Pflicht des Wohnungsmieters zur Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern bei bereits vorliegenden normgerechten Geräten

Vermieter kann keinen Duldungsanspruch geltend machen

Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 31.01.2019 - 210 C 272/18 - | als PDF

Zitat: "Ist eine Mietwohnung bereits mit normgerechten Rauchwarnmeldern ausgestattet, die jährlich durch eine Fachfirma gewartet werden, so besteht keine Pflicht zur Duldung des Einbaus vermieterseitiger Geräte. Ein Duldungsanspruch besteht für den Vermieter dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden." ...

Es handelt sich um ein Urteil in Berlin und bezieht sich auf § 48 der Bauordnung Berlin. Fest gestellt wird das "Vorliegen einer unzumutbaren Härte bei Einbau der vermieterseitigen Geräte"

Wenn eine solche Rechtsprechung in Berlin möglich ist, muss es doch auch in Hamburg gehen!

22.10.19 - Treffen der Genossinnen und Genossen von der Hansa Baugenossenschaft

Mieter*innen-Initiative ‘Für Rauchmelder ohne Funk’ lädt Sie zum Informations- und Vernetzungstreffen ein.

Dienstag, den 22. Oktober 2019, um 19:30 Uhr im ‘Centro Sociale’, Sternstraße 2 - Nähe U-Bahn Feldstraße.

Achtung: Das ist kein Treffen "gegen die Hansa", sondern ein Treffen in dem wir darüber beraten wollen, wie wir die Hansa davon überzeugen können, dass wir uns selbst aussuchen können, ob wir digitale Geräte in unseren Wohnungen haben wollen oder nicht.

Mehr dazu hier

19.08.19 - Antwort der Hansa zum vorsorglichen Widerspruch Kalo-Heizkostenverteiler

Die Hansa Baugenossenschaft schrieb, dass die Umrüstung auf ein Funk-System bereits statt gefunden hätte. Es würde sich um Geräte von der Firma ista handeln, und zwar das Modell "doprimo 3-radio.net".

Warum werden in der Zeitschrift bei uns "Kalo-Heizkostenverteiler" angekündigt?

Und vor allem: Warum wurden wir nicht vor dem Einbau der Funk-Technik darüber informiert? Es geht um einen gravierenden Eingriff in unsere Wohnräume und unser privates Leben.

Informationen zu den Heizkostenverteilern von ista hier

Aktuelles vom 15.07.19 | 17.07.19 Antwort an Hansa

Hansa droht mit gerichtlicher Durchsetzung der Rauchmelder

Das Schreiben der Hansa ging wohl an alle Mitglieder, die noch keine funkende Rauchmelder eingebaut bekamen

Zitat: "Sehr geehrtes Mitglied ... Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihnen in Kürze ein weiterer Termin über einen Briefkasteneinwurf mitgeteilt wird. Dieser kostenpflichtige Termin wird mit 40 € berechnet.
[...]
Falls Sie den Zugang auch dieses Mal nicht ermöglichen, werden wir, auch aus rechtlichen Gründen, den Duldungsanspruch gerichtlich durchsetzen."

Das vollstängige Anschreiben als PDF

15.07.19 - Vorsorglicher Widerspruch gegen den Einbau von Kalo-Heizkostenverteilern

Ein geplanter Einbau war der Zeitschrift "bei uns" im Juni 2019 zu entnehmen (siehe)

Zitat: "hiermit widerspreche ich vorsorglich dem Einbau der Funk-Heizkostenverteiler „kaloBLUE K1.5X“.

In der Zeitschrift „bei uns“ wurde der Einbau von neuen Heizkostenverteilern angekündigt. Wenn es sich bei dem geplanten Einbau um den Heizkostenverteiler handelt, der dort abgebildet ist, kann das Gerät weit mehr, als „nur“ funken. Dem Produktdatenblatt des Herstellers ist zu entnehmen:

'Der neue kaloBLUE K1.5X zeichnet sich durch eine Vielzahl innovativer und leistungsstarker Eigenschaften aus. Neben einer optimalen Funkleistung ermöglicht das Gerät einen Funkbetrieb im Open Metering System (OMS). Zudem kann der kaloBLUE K1.5X selbst nach erfolgter Erstinstallation jederzeit vom Walk - by auf das Fernauslese-Verfahren AMR (Automatic Meter Reading) umgerüstet werden. Dafür ist das Betreten der Wohnung nicht erforderlich.'
[...]
Eine Umstellung von funkendem Gerät zu einem smarten, würde ich nicht einmal mitbekommen!"

Der vollstängige Widerspruch als PDF

ACHTUNG - neuere Meldungen sind jetzt zu finden unter www.annaelbe.net/rauchmelder

Musterunterlagen für die ALTOBA

Die Funk-Rauchmelder-Seite bei anna elbe befindet sich noch im Aufbau.
Deshalb sind die Unterlagen für die Altoba vorerst hier zu finden.

  • DSGVO - Auskunftersuchen an die Altoba PDF
  • Unterschriftenliste - jede Unterschrift zählt! Zum Ausdruck als PDF
  • Eidesstattliche Erklärung: Rauchmelder sind von mir auf Funktionsfähikeit geprüft worden. PDF

Mailkontakt für MieterInnen bei der Altoba: rauchmelder@posteo.de

 

Foto: Aufkleber Widerstand kann funktionieren

Auch eingebaute Funk-Rauchmelder könnten wieder ausgebaut bzw. in konventionelle Geräte getauscht werden.

Für alle die, die Funker nicht haben möchte, kann sich der Widerstand auch dann lohnen,
wenn die Dinger schon an der Decke hängen.

 

Anlass dieser Seite:

Die Hansa Baugenossenschaft möchte all Ihre Wohnungen mit Funk-Rauchmeldern von Techem ausstatten. Ich möchte kein funkendes Gerät in meiner Wohnung verbaut wissen, das ich selbst nicht überprüfen kann, von dem ich letztlich nicht weiß was es wann, wie oft und wohin funkt. Und ob sich nicht auch andere Zugang zu den Daten verschaffen können.

Als Begründung wird genannt, dass keine jährliche Prüfung mehr durch einen Mitarbeiter der Wartungsfirma durchgeführt werden muss. Niemand wird mehr die Wohnung betreten müssen. Und dass wir im digitalen Zeitalter leben würden.

Andere Vorteile wurden bisher nicht angeführt. Oder sie gingen mir durch die Lappen. Einbezogen in die Entscheidung wurden wir betroffenen Mieter nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2015 entschieden, dass Mieter Funk-Rauchmelder dulden müssen. Inzwischen hat viel geändert.
Und: Es spricht eine Menge gegen diese Funk-Rauchmelder.

Ich möchte keinen Funk-Rauchmelder in meiner Wohnung haben. Wer sich auch dagegen wehren möchte, ist herzlich eingeladen, die Vorlagen auf der Website zu nutzen!

Bei der altoba sollen jetzt ebenfalls alle Wohnungen mit funkenden Rauchmeldern ausgestattet werden. Auch hier finden sich Menschen zusammen, die sich aus unterschiedlichsten Gründen gegen diese Geräte in ihren privaten Räumen wehren.

Meldet Euch: Gemeinsam sind wir stärker! mail [at] taffstaff.de - oder rauchmelder@posteo.de (altoba)

 

Aktuelles – Neuigkeiten

Texte, Briefe zum Download, weitere Ideen, Protokolle und Zusammenfassungen sind unter Texte / Vorlagen zu finden

Aktuelles vom 06.06.19

Jetzt auch neue (smarte) Funk-Heizkostenverteiler

In der neuen "bei uns"-Zeitschrift ist zu lesen, dass 3.000 Haushalte von der Hansa mit supertollen, absolut ungefährlichen - dafür aber ganz neuen - Funk-Heizkostenverteilern ausgestattet werden sollen. - Siehe "bei uns", Juni 2019

Wie es in anderen Quartieren aussieht, weiß ich nicht. In dem Behnstraße / Prof-Brix-Weg / Struensee - Quartier sind bereits funkende Ista-Heizungsablesegeräte an den Heizungen angebracht. Auch da wurden wir nicht gefragt, was wir davon halten.

Wenn die Abbildung in der Zeitschrift das Modell darstellt, das die Hansa-Baugesellschaft einbauen möchte, dann sollen die Ista-Funk-Heizungsablesegeräte ausgetauscht werden. Gegen Geräte, die sehr viel mehr können, als in der "bei uns" zu lesen ist.

Die Geräte Kalo K1.5X sind laut Hersteller ohne Betreten der Wohnung umrüstbar:

"Der neue kaloBLUE K1.5X zeichnet sich durch eine Vielzahl innovativer und leistungsstarker Eigenschaften aus. Neben einer optimalen Funkleistung ermöglicht das Gerät einen Funkbetrieb im Open Metering System (OMS). Zudem kann der kaloBLUE K1.5X selbst nach erfolgter Erstinstallation jederzeit vom Walk - by auf das Fernauslese-Verfahren AMR (Automatic Meter Reading) umgerüstet werden. Dafür ist das Betreten der Wohnung nicht erforderlich." - Siehe Produktdatenblatt des Herstellers

Warum eigentlich erfahren wir wieder reinmal aus einer Zeitschrift über geplante Zugriffe auf unsere Privaträume? Es hatten sich bereits Mieter darüber beklagt, dass es bei den Funk-Rauchmeldern so gehandhabt wurde. Wenn geplant ist, dass in meinen privatesten Räumen derartige Eingriffe stattfinden sollen, dann möchte ich bitte dazu angeschrieben und gefragt werden. Weder möchte ich vor vollendete Tatsachen gestellt werden noch möchte ich aus einer Zeitschrift darüber erfahren.

Innenminister wollen smarte Geräte offizeill als Spitzel einsetzen:

Übrigens: Gestern war in den Zeitungen zu lesen, dass die Innenministerkonferenz (14. - 16. Juni 2019) darüber beraten will, ob Ermittler künftig Zugriff auf Daten von digitalen bzw. smarten Geräten in Privathaushalten erhalten sollen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt davor. - Siehe z.B. beim ZDF

Muster-Vorlagen / Nützliches

Hier finden Sie z.B. Muster-Auskunftanfragen zur Datenschutzgrundverordnung ...

Musteranfragen zum Download, 04.01.19 - bei Techem | bei der Hansa

Anfragen zur Speicherung persönlicher Daten

Gemäß der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO hat jede/r das Recht zu erfahren, welche Daten zu welchem Zweck, wie lange usw von ihr/ihm gespeichert werden. Auch woher die Daten kommen und wohin sie weitergegeben werden (sollen), muss auf Verlangen gesagt werden.
Ggf. kann die Löschung oder auch eine Berichtigung der Daten gefordert werden.

Widerspruch "Vorlage" zum Ausdruck (vom 28.09.18) - als PDF

Widerspruch Installierung Funk-Rauchmelder

"Hiermit hiermit möchte ich Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich nicht mit dem Einbau von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern in meiner Wohnung einverstanden bin und dem Einbau widerspreche."

Unterschriftenliste (vom 27.09.18) - als PDF / längere Version, altoba (vom Feb.19) - als PDF

Unterschriftenliste

"Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Einbau von Funk-Rauchmeldern in meiner Wohnung ein"
altoba: "... Als mündige, genossenschaftliche Mieter*innen wollen wir außerdem an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. ..."

Flyer / Protokolle / Anschreiben

Hier finden Sie z.B. den Flyer ...

Forderung als "Vorlage" zum Ausdruck vom 28.10.18 - als PDF

Forderung einer Antwort auf meinen Widerspruch gegen Funk-Rauchwarnmelder

... Hiermit fordere ich Sie auf, mir bis spätestens 2 Tage vor dem geplanten Installationstermin (5.11.18 bzw 6.11.18) eine Antwort auf mein Schreiben zuzusenden. Bitte beantworten Sie dort auch folgende Fragen: ..."

Kurz-Protokoll vom Treffen am 22.10.18 - als PDF

Protokoll: Was am 10. September besprochen wurde

Da der Anwalttermin kurzfristig geändert wurde, wird ein neues Treffen stattfinden. Termin wird dann bekannt gegeben.

Antwort der Hansa auf den Widerspruch vom 09.10.18 - als PDF

Antwort der Hansa: auf Unterschriftenliste – Widerspruch Installierung Funk-Rauchmelder

"... Wir hoffen Ihnen Ihre Bedenken nehmen zu können, so dass Sie der Installation entspannt entgegensehen und in Zukunft die Vorteile der technischen Erneuerung wertschätzen können. ..."

Widerspruch "Vorlage" zum Ausdruck vom 28.09.18 - als PDF

Widerspruch Installierung Funk-Rauchmelder

"Hiermit hiermit möchte ich Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich nicht mit dem Einbau von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern in meiner Wohnung einverstanden bin und dem Einbau widerspreche."

Protokoll vom Treffen am 27.09.18 - als PDF

Protokoll: Was am 27. September besprochen wurde

Wir haben eine Mailingliste. Wer dazu möchte, bitte kurze Mail an mail [at] taffstaff.de | Unterschriftenliste bitte unterzeichnen | Brief an Hansa | Nachfrage zu Kosten ...

Aktuelles - Archiv

Was mal aktuell war kann auch im Nachhinein manchmal noch interessieren.

Aktuelles vom 04.01.19

Auskünfte der Anwältin

Angaben dazu mache ich hier nicht. Wer noch keinen funkenden Rauchmelder eingebaut hat, kann sich gern direkt an mich wenden.

Wer bereits Funk-Rauchwarnmelder eingebaut bekam, hat nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht, von Techem und der Hansa zu erfahren, welche personenbezogenen Daten gesammelt und gespeichert worden sind. Wie lange diese gespeichert werden, woher sie kommen und an wen sie weiter gegeben werden. Die Hansa ist als Auftraggeberin und Eigentümerin der eigentliche Ansprechpartner. Dennoch - oder gerade deshalb - sollte die Anfrage auch bei dem Hersteller gestellt werden.

Für beide Fälle habe ich Musterschreiben erstellt, die Sie hier herunterladen können. Dabei habe ich die Musterschreiben der Verbraucherzentrale Niedersachsen als Grundlage genommen.

Musteranfrage Techem | Musteranfrage Hansa

Aktuelles vom 25.11.18

Trotz BVerfG-"Urteil": Datenschutz-Thema ist nicht abgeschlossen!

Auszug: "Rechtlich gesehen, ist die Sichtprüfung der Rauchmelder vor Ort bislang unersetzlich. ...

In oberster gerichtlicher Instanz wurde 2015 entschieden, dass der Einbau von Funk-Rauchmeldern zulässig ist und nicht gegen die Persönlichkeitsrechte von Mietern verstößt (Az. 1 BvR 2921/15). Ein Mann hatte geklagt mit Hinweis auf die Missbrauchsmöglichkeiten von Funkrauchmeldern. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen, da die Manipulationsmöglichkeit nur theoretischer Natur sei und ein konkreter Datenmissbrauch nicht nachweisbar sei.

Dennoch, das Thema Datenschutz und Funkrauchwarnmelder ist damit nicht abgeschlossen. Erstens weil die Geräte technisch weiterentwickelt werden und neue Möglichkeiten des Datenmissbrauchs entstehen und zweitens weil durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) neue und härtere Regeln im Umgang mit persönlichen Daten geschaffen wurden. Die Umfeldüberwachung über Sensoren von Funkrauchmeldern ist demnach absolut datenschutzrelevant in Sinne der DSGVO."

Rauchmelderpflicht Infoportal, 30.07.18 (?) - zum vollständigen Artikel

Infos zum Datenschutz im Internet

Fünf sehr nette, leicht verständliche, kurze Filme zu: Passwort leichter merken, Verschlüsseln von Mails, und so:
bei anna elbe

Ältere Einträge sind im Archiv zu finden.

Wer auf unsere Mailingliste möchte möchte, bitte eine Mail an‚ mail [at] taffstaff.de. Zwei der Adressen von der Mailingliste sind leider nicht erreichbar. Wer also dabei war, auf die Mailingliste möchte und keine Mail erhalten hat, bitte noch mal zurückmelden.
(Mail auch gern verschlüsselt - Text kopieren, in Textdatei einfügen und ins PGP-Programm einfügen / importieren)

 

Aktuelles vom 19.11.18

AnwohnerInnen der altoBa setzen sich zur Wehr!

Nun sollen auch bei der altoBa Funk-Rauchmelder eingebaut werden. Dort handelt es sich um Rauchmelder der Marke Brunata Metrona.

AnwohnerInnen haben dort ein Schreiben verfasst, das die Altonaer Spar- und Bauvereins eG auffordert, eine Selbstverpflichtung für den Fall zu unterzeichnen, das die Funk-Rauchmelder doch mehr können als vom Hersteller angegeben wird.

Diesen Brief der AnwohnerInnen habe ich zum Anlass genommen, ebenfalls soetwas von der Hansa Baugenossenschaft eG zu fordern.

Zum Anschreiben und der zu unterzeichnenden Selbstverpflichtung: hier

 

Antwort auf Widerspruch einfordern!

28.10.18 - Das geht zum Beispiel auch mit diesem Brief.

Wer in einem Brief (nicht die Unterschriftenliste) dem Einbau der Funk-Rauchwarnmeldern widersprochen hat, sollte eine Antwort einfordern! Es ist noch immer nicht klar, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Rauchmelder bei uns eingebaut werden sollen – zumal der Einbau nach Auskunft unserer Mietervertreterin keine Modernisierungmaßnahme darstellen soll. Fragen Sie nach der rechtlichen Grundlage!

Bisher kam bei vielen nur eine Antwort auf die Unterschriftenliste an. Das erkennen Sie daran, das dort im 4. Absatz geschrieben steht:
"Leider wurde mit der Unterschriftenliste keine Begründung geliefert, was Ihrerseits gegen eine Installation von Funk-Rauchwarnmeldern spricht. ..."

Ich habe einen Vordruck vorbereitet für alle, die keine Zeit haben, selbst einen Text zu verfassen. Diesen finden Sie hier. Einfach ausdrucken, ausfüllen und frankiert abschicken. Auf Anfrage drucke ich ihn Ihnen auch gern aus.

Aktuelles vom 22.10.18

Treffen am Montag, 22.09.18

Zum Anwaltstermin gibt es leider nicht viel zu berichten, denn der Termin bei der Anwältin mit Erfahrung in dem Sachgebiet „Funkrauchmelder“ wurde kurzfristig abgesagt. Jener Anwalt, der einsprang, hat sich meine Fragen notiert und wird sie an die „Fachanwältin“ weitergeben.

Sie wird sich mit vorhandenen Urteilen zu dem Thema auseinandersetzen und sich dann bei mir melden.

Dann ich werde erneut zu einem Treffen einladen.

Antwortbrief der Hansa

ACHTUNG er bezieht sich nur auf die Unterschriftenliste!

Wer zusätzlich einen Brief geschrieben hat, kann noch eine Antwort, in der auf die Argumente eingegangen wird, einfordern.

 

Aktuelles vom 05.10.18

Die Bedienungsanleitung für die Funk-Rauchmelder ist da.

Das Funken der Geräte dient lediglich zur Funktionsprüfung: Also ob die Batterie noch funktioniert.
Es wird auch geprüft, ob im Umkreis von 60 cm nichts im Wege ist. Siehe Bild links. Meines Erachtens würde eine Lampe, so wie die Eingezeichnete, Rauch nicht daran hindern, in das Gerät einzudringen. So qualitativ hochwertig, wie das Gerät nach Herstellerangaben ist, sollte diese Lampe nicht stören.

Dennoch werden wir aufgefordert, unsere Möbelierung dem Rauchmelder anzupassen und keinerlei Schmuck in die Nähe des Geräts an der Decke anzubringen.

Der Funk dient NICHT zur Meldung von Feuer oder Rauchentwicklung!

Vor Feuer oder Rauch wird nach wie vor über ein akustisches Signal gewarnt. Techem schreibt: "Der Funk-Rauchwarnmelder 2 (RWM) dient der Früherkennung von Bränden und zur lokalen akustischen Alamierung im privaten Bereich und in der Wohnungswirtschaft.– Für darüber hinausgehende Anwendungen ist er nicht geeignet."

Zur vollständigen Bedienungsanleitung PDF

Aktuelles vom 05.10.18

Nachfrage von unser Mietervertreterin, Frau Parszyk, zu den Kosten der Funk-Rauchmelder

"... Der Einbau der Funkrauchmelder stellt KEINE Modernisierungsmaßnahme dar. Die Miete wird dadurch nicht verändert. Die derzeitige Rechtslage verhindert, dass die Kosten für die Ersteinrichtung auf die Mieter umgelgt werden können. Es entstehen Kosten für die zukünftigeg Wartung bzw. Auslesung. Der genaue Betrag kann derzeit nicht benannt werden, es ist jedoch sicher, dass die Kosten geringer sind als die bisherigen.

Es wird auf Funkrauchmelder umgestellt, da es in der Vergangenheit erheblichen Aufwand und Ärger bedeutete, die Ablesung in den Wohnungen durchzuführen.

Die Antworten stammen von Frau Stolp von der HANSA"

- ENDE -