Aus Presse, Internet & Rechtsprechung
Auf dieser Seite sind einige Zeitungsartikel zum Thema Funk-Rauchmelder und
Links zur Rechtsprechung (Datenschutz, Informationelle Selbstbestimmung, Mietrecht) zu finden.
Recht und Rechtsprechung
Thema: Datenschutz, Selbstbestimmung – wie privat ist meine Wohnung?
Offener Brief: An den Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland, 16.07.19 - zum vollständigen Brief
Bitte um Anstoß einer Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes gemäß der Entschließung des Bundesrates
vom 8. Juli 2016 (Drucksache 349/16) - von Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg
Auszug: "Schon aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte aber in Verbindung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG die Wahl für einen analogen Zähler weiterhin bestehen bleiben.
[...]
Und noch Anfang Juli 2016, sozusagen im letzten Moment, hatte der Umwelt-ausschuss des Bundesrates der Länderkammer eine kritische Haltung hinsichtlich der Stromzähler-Regelungen empfohlen. Die ins Auge gefassten Regelungen seien als unverhältnismäßig einzustufen; das Gesetz lasse berechtigte Verbraucher- und Datenschutzbedürfnisse der Bevölkerung unberücksichtig. Deshalb sollten private Letztverbraucher unabhängig von der Verbrauchshöhe in jedem Fall ein Widerspruchs gegen die Einbindung eines Messsystems in ein Kommunikationsnetz erhalten.
[...]
Auch wenn es insgesamt unterschiedliche Meinungen und Deutungen zu dieser Frage [gesundheitliche Schäden durch Elektrosmog, Anm Red] in der internationalen Wissenschaft gibt (wie auf vielen anderen Forschungsgebieten auch), lässt sich doch nicht vom Gesetzgeber vorschreiben, welchen wissenschaftlichen Resultaten und Einstellungen sich die Verbraucher anzuschließen hätten.
[...]
Kurz und gut: Es gibt etliche Gründe dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß Art. 13 GG in ihrer eigenen Wohnung die Freiheit haben sollten, dem Einbau einer „modernen Messeinrichtung“ bzw. eines „intelligenten Messsystems“ zu widersprechen. Zu diesen Gründen zählen neben Datenschutz- und Hackergefahren auch Kostengründe und Strahlenschutzbedenken. Deshalb appellieren wir an Sie und Ihr Haus unter Rückbezug auf die genannte Entschließung des Bundesrats vom 8. Juli 2016 im Interesse der Wahrung bürgerlicher Freiheit auch im Zeitalter der Digitalisierung, eine entsprechende Gesetzesänderung anzustoßen – zu Gunsten eines Mitsprache-, ja Widerspruchsrechts für die Verbraucher."
Rauchmelderpflicht Infoportal, 30.07.18 (?) - zum vollständigen Artikel
Trotz BVerfG-"Urteil": Datenschutz-Thema ist nicht abgeschlossen!
Auszug: "Rechtlich gesehen, ist die Sichtprüfung der Rauchmelder vor Ort bislang unersetzlich. ...
In oberster gerichtlicher Instanz wurde 2015 entschieden, dass der Einbau von Funk-Rauchmeldern zulässig ist und nicht gegen die Persönlichkeitsrechte von Mietern verstößt (Az. 1 BvR 2921/15). Ein Mann hatte geklagt mit Hinweis auf die Missbrauchsmöglichkeiten von Funkrauchmeldern. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen, da die Manipulationsmöglichkeit nur theoretischer Natur sei und ein konkreter Datenmissbrauch nicht nachweisbar sei.
Dennoch, das Thema Datenschutz und Funkrauchwarnmelder ist damit nicht abgeschlossen. Erstens weil die Geräte technisch weiterentwickelt werden und neue Möglichkeiten des Datenmissbrauchs entstehen und zweitens weil durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) neue und härtere Regeln im Umgang mit persönlichen Daten geschaffen wurden. Die Umfeldüberwachung über Sensoren von Funkrauchmeldern ist demnach absolut datenschutzrelevant in Sinne der DSGVO."
Datenschutzamt Hamburg, 24.09.18 - zur vollständigen Antwort
Eine Nachbarin fragte beim Datenschutzamt Hamburg nach.
"... Allenfalls fraglich ist die Erforderlichkeit von Funkrauchwarnmeldern ggü. von herkömmlichen Rauchwarnmeldern, die datensparsamer sein dürften. Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass die Rechtsprechung in der von Ihnen genannten Fallgestaltung des Mieters, der sich einem nicht gewollten Einbau durch einen Vermieter ausgesetzt sieht, eine Duldungspflicht gegenüber ‚Funk-Rauchwarnmeldern‘ festgestellt hat (LG Köln - Beschluss vom 26. Oktober 2015 – 10 S 88/15). Die darauf gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08. Dezember 2015 – 1 BvR 2921/15 –). ...."
Bundesverfassungsgericht, 08.12.15 - zur Begründung / vollständiges Urteil
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
... Der Beschwerdeführer verkennt bereits im Ausgangspunkt seiner Argumentation, dass er sich im Verhältnis zur Klägerin, einer privatrechtlichen juristischen Person, nicht unmittelbar auf ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung berufen kann. Auch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) betrifft nicht unmittelbar das Rechtsverhältnis des Mieters zum Wohnungsvermieter oder dem Grundstückseigentümer; für deren Rechtsbeziehungen ist zunächst das bürgerliche Recht, insbesondere das Miet-, Besitz- und Nachbarrecht, maßgebend. ...
Urteil Bundesverfassungsgericht, 15.12.83 - bei Wikipedia
Grundsatzurteil / Volkszählungsurteil 1983
Die zentrale Stelle der Entscheidung (unter C II 1 a) lautet:
„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung sind nur auf gesetzlicher Grundlage, beispielsweise gemäß Mikrozensusgesetz oder Bundesstatistikgesetz, zulässig. Ausdrücklich stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es „kein belangloses Datum“ gebe. Vielmehr bedürfe die Verwendung aller personenbezogenen Daten einer besonderen Rechtfertigung.
Aus der Presse
Dies und das zum Thema Funk-Rauchmelder - Kosten, Funken, Datenschutz ...
ARD Panorama berichtet über ista, Techem & Co - 12.07.2019 - zum Film (bei youtube)
Kartell: Wie sich Ablesedienste an Mietern bereichern
Auszug: "Längst sind die mehr als 20 Mio Mietwohnungen zur Goldgrube geworden..."
„Allein 2 Firmen decken mehr als die Hälfte aller Wohnungen ab: ista und Techem.
[...]
Firmen wie ista sagen: alles legal; aber Kartellamtspräsident Andreas Mundt sieht Missstände. Er hat seine Kritik schon im Mai 2017 publik gemacht, in diesem Bericht. Befunde eindeutig: Ein wettbewerbsloses Oligopol haben die 5 großen Ablesefirmen gebildet, durch stillschweigende Koordinierung erzielen diese Firmen jährliche Preissteigerungen ..."
"Udo Petzold, Chef der Baugenossenschaft Kulmbach zieht schon Konsequenzen. Er kündigt alle Verträge mit der Ablesefirma ista und lässt die ista-Zähler nun abschrauben. An die Stelle kommen eigene Messgeräte ..."
Anmerkung: die Firma Kalorimeter, die den Ableser Kalo herstellt, und die Firma Brunata gehören laut diesem Film ebenfalls zu den fünf großen "Kartell-Firmen".
Humans Rights Watch, auch zum Smart Metering - 02.05.2019 - zum vollständigen Artikel mit Filmen
Stromverbrauch - China: Wie Massenüberwachung in Xinjiang funktioniert
Auszug: "Nachkonstruktion von Polizei-App deckt Strategien der Profilerstellung und Überwachung auf."
„Unsere Analyse zeigt erstmals, dass die Polizei in Xinjiang illegal gesammelte Informationen über das eindeutig gesetzeskonforme Verhalten von Menschen nutzt – und gegen sie verwendet“, so Maya Wang, China-Expertin bei Human Rights Watch. „Die chinesische Regierung überwacht jedes Detail der Leben von Menschen in Xinjiang, wählt diejenigen aus, denen sie misstraut, und beobachtet sie noch schärfer.."
Mieter helfen Mieter - Zeitung Mietraum2 - 02.05.2019 - zum vollständigen Artikel (Seite 4)
Mieterinitiative in Altona: Genoss*innen wollen bei Rauchwarnmeldern mitreden
Auszug: "Was die funkbasierten Rauchwarnmelder tatsächlich können und ob und wie sie manipuliert werden können, ist bisher weder technisch noch rechtlich abschließend geklärt."
"Die Initiative möchte, dass es den Genoss*innen freigestellt wird, ob die herkömmlichen oder die smarten Rauch-warnmelder eingebaut werden. Denn ei-ne gesetzliche Vorgabe, welche Art von Rauchwarnmelder zu verwenden ist, existiert nicht."
shz.de - 05.11.2018 - zum vollständigen Artikel
Brandtote trotz Rauchmelder – Feuerwehrexperten suchen nach Erklärung
Auszug: "'Auffällig ist die Tatsache, dass es viele Todesopfer gab, obwohl der Rauchwarnmelder ausgelöst hatt'“, erklärte die Feuerwehr. Noch mehr Rauchmelder zu installieren, sei darum keine Lösung."
diagnose:funk, 29.12.16 - zum Artikel und zu dem dazugehörigem Gutachten
Laut diagnose:funk funkt der Rauchmelder II von Techem alle 136 Sekunden
Auszug Bericht: "Funk-Rauchwarnmelder von TECHEM funken alle 136 Sekunden. Spektralanalytische Messungen von Dr. Moldan zeigen im Abstand von einem Meter eine Strahlenbelastung mit Funkimpulsen bis zu 500 µW/m².
In Mehrfamilienwohnhäusern führen solche unsinnigen Geräteeinstellungen zu ständigen Impulsbelästigungen/-belastungen im Sekundentakt mit Leistungen von 0,005 bis 500 µW/m²."
Auszug Gutachten: "Deutlich zu sehen sind 3 Peaks (mit roten Pfeilen gekennzeichnet), wobei der Abstand vom 1. bis zum 2. Peak 136 Sekunden beträgt. Die Leistungsflussdichte beträgt bis zu 500 Mikrowatt pro Quadratmeter"
Während Techem angibt: "... Sie senden mit niedriger Leistung, die Sendedauer ist kurz und die Sendehäufigkeit gering. Dadurch sind ihre Auswirkungen auf den menschlichen Körper (spezifische Absorptionsrate SAR, gemessen in mW/kg) weitaus geringer als gesetzlich zulässig und wesentlich niedriger als bei anderen Strahlungsquellen im Alltag..." (siehe)
Zeit online, 31.12.18 - zum Artikel
Datenschutz – Sie haben wirklich nichts zu verbergen?
Wer ständig beobachtet wird, kann kein selbstbewusster Demokrat werden. Erst dank des Datenschutzes gibt es Schutzräume für absurde, kontroverse und irritierende Ideen.
Auszug: "Jeder Mensch braucht Rückzugsräume, in denen er frei von Beobachtung, sozialer Kontrolle und Überwachung ist. Hier kann man sich gehen lassen und von sozialen Spannungen erholen. Eine geschützte Privatsphäre rettet vor dem seelischen Burnout. Nur unbeobachtete Freiräume bieten die Möglichkeit, alle Facetten der Persönlichkeit auszuleben, auch die, die gesellschaftlich stigmatisiert und sozial unerwünscht sind."
Rauchmelderpflicht Infoportal, 30.07.18 - zum Artikel
Neufassung der DIN 14676 für Funkrauchmelder geplant
Auszug: "Kritiker der Fernwartung von Rauchmeldern argumentieren zum einen, dass diese unzuverlässig sei – ob die Geräte tatsächlich 100-prozentig betriebsbereit sind, könne durch die Fernwartung nicht garantiert werden. Ein zweiter Kritikpunkt ist, dass Funk-Rauchmelder Bewegungsdaten von Bewohner sammeln und weitergeben können. Dies verstoße gegen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen.
Um die Zuverlässigkeit der Fernwartung von Rauchmeldern zu gewährleisten, sollen die Inspektionsverfahren in der DIN 14676 eindeutig festgelegt werden."
Die Welt, 25.09.18 - als Link, nur mit Abo - als PDF aus rechtlichen Gründen nur auf Anfrage (mail [at] taffstaff.de)
Feuereifer – Das Geheimnis des Rauchmelders
"... Es stellen sich nun zwei Fragen: Erstend, was bringen die Dinger wirklich? Zweitens, wie kam es zur Rauchmelderpflicht – und warum konnten hier so leicht gesetzliche Fakten geschaffen werden, wo doch sonst um Regulierungen jahrelang erbittert gerungen wird? [...] Um mit Frage zwei zu beginnen: Heraus kam, dass die Rauchwarnmelderpflicht ein Schulbeispiel für modernenLobbyismus ist. ..."
Digitalcourage, 25.04.16 - zum Artikel
Materialsammlung: Überwachungsgesamtrechnung, Wohnraumüberwachung ..
"... Ferner sind moderne Rauchmelder in der Lage mittels Funk und Ultraschall ihr Umfeld zu überwachen, sogar Gespräche aufzuzeichnen. Eine gesetzlich verpflichtende Installation von Rauchmeldern ist aus diesem Grund äußerst kritisch...."
Mit weiteren Links zu Presse und Infos.
Berliner Zeitung, 25.04.16 - zum Artikel
Überwachung via Rauchmelder – Bundesnetzagentur warnt vor versteckten Mini-Kameras
Die zunehmende Verbreitung von getarnten Mini-Kameras etwa in Rauchmeldern, Weckern oder Kugelschreibern ruft die Aufsichtsbehörden auf den Plan. Allein in den vergangenen Wochen sei die Bundesnetzagentur in mehr als 70 Fällen gegen solche illegalen Angebote vorgegangen, teilte die Behörde am Montag in Bonn mit.
Anwalt.de, Dezember 2015 - zum Artikel
Duldungspflicht Funk-Rauchmelder
Allein die Möglichkeit einer Manipulation des Funk-Rauchwarnmelders führt dagegen noch nicht zu einer Grundrechtsverletzung. Eine tatsächliche bzw. vom Vermieter geplante Manipulation konnte der betroffene Mieter vorliegend allerdings nicht beweisen.
Frankfurter Allgemeine, 01.12.15 - zum Artikel
Big Brother im Rauchmelder?
Moderne Rauchmelder können mittels Funk und Ultraschall ihr Umfeld überwachen, sogar Gespräche aufzeichnen. Ein Mieter wollte ein solches Gerät nicht in seiner Wohnung haben und klagte. Der Bundesgerichtshof muss diese Frage nun klären.
SpiegelOnline, 30.11.15 - zum Artikel
Der Feind an meiner Decke
In vielen Bundesländern werden Rauchmelder in Wohnungen Pflicht. Geräte, die nach draußen funken, sorgen für Misstrauen: Welche Daten sammeln sie, entstehen Bewegungsprofile? Der Streit beschäftigt nun das Verfassungsgericht.
FAZ, 28.06.14 - zum Artikel
Mieter müssen höhere Kosten fürchten
Das möchten sich die Unternehmen nun auch bei den Rauchmeldern zunutze machen. Techem beispielsweise installiert vier Rauchmelder für 208 Euro netto, dazu kommen 15 Euro jährlich für den Wartungsservice per Funk. Dabei geht es im Wesentlichen darum, ob die Batterien noch ausreichend voll sind. ...
SpiegelOnline, 14.01.14 - zum Artikel
Nest-Übernahme – Google will in Ihr Schlafzimmer
Warum kauft Google für 3,2 Milliarden Dollar eine Firma, die Thermostate und Rauchmelder herstellt? Es könnte um den Chef gehen, denn der half einst, iPod und iPhone zu gestalten. Doch das ist nicht der einzige Grund für die Übernahme von Nest Labs: Es geht um Daten aus Millionen Haushalten. ...
Nachdenkenseiten, 14.05.13 - zum Artikel
Rauchmelderpflicht: Lobbyisten sichern lukrative Profitquelle für ihre Klientel
Geschickte, subtile Marketingkampagnen von Lobbyvereinen, stimmen die Bürger in den Medien unbemerkt über Jahre hinweg auf die Notwendigkeit solcher Gesetze ein. Die Profiteure dieser Gesetze werden allerdings selten thematisiert, dabei sollte vor allem beleuchtet werden, wer von welchem Gesetz profitiert.
Welt, 22.12.12 - zum Artikel
Wem Rauchmelder in Wohnungen wirklich nützen
In der Adventszeit brennt es jährlich 12.000 Mal. Zwar gibt es keinen statistischen Beleg, dass die Rauchmelder Leben retten. Dennoch sind die Geräte in vielen Bundesländern vorgeschrieben.
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