Informationen zu Funk-Rauchmeldern

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Korrespondenz mit der Hansa-Baugenossenschaft

Da in allen Antwort-Mails der Hansa zu lesen ist, dass "das Weiterleiten, Verbreiten oder Kopieren der Nachricht unzulässig (ist)", habe ich die Antworten in eigenen Worten zusammengefasst.

19.08.19 - Antwort der Hansa zum vorsorglichen Widerspruch Kalo-Heizkostenverteiler

Die Hansa Baugenossenschaft schrieb, dass die Umrüstung auf ein Funk-System bereits statt gefunden hätte. Es würde sich um Geräte von der Firma ista handeln, und zwar das Modell "doprimo 3-radio.net".

Warum werden in der Zeitschrift bei uns "Kalo-Heizkostenverteiler" angekündigt?

Und vor allem: Warum wurden wir nicht vor dem Einbau der Funk-Technik darüber informiert? Es geht um einen gravierenden Eingriff in unsere Wohnräume und unser privates Leben.

Informationen zu den Heizkostenverteilern von ista hier

17.07.19 - Antwort an die Hansa wg. gerichtlicher Durchsetzung

Auszug: "Laut Flyer der Feuerwehr zu Rauchermeldern besteht grundsätzlich Wahlfreiheit bei der Auswahl des Rauchwarnmeldertyps. Sie wollten in meiner Wohnung Funk-Rauchwarnmelder einbauen lassen, wogegen ich mich mehrfach ausgesprochen habe. Der einzige Vorteil, den Sie anführen, ist, dass die Geräte „ohne Betreten der Wohnung“ geprüft werden können.

Ich biete Ihnen an, jährlich – gern auch öfter – die Geräte in meiner Wohnung zu prüfen und Ihnen die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder jeweils eidesstattliche zu versichern. Ich bin auch bereit, selbst Geräte zu kaufen, wenn die alten nicht mehr funktionieren sollten. Dazu würde ich selbstverständlich ein vertragliches Abkommen mit Ihnen unterzeichnen."

"Ich bin tatsächlich unsicher, ob meine Verhaltensweisen notiert und gespeichert werden: Dass Hersteller-Gutachten durchaus skeptisch betrachtet werden können und sollen, ist wohl jedem Bürger Europas spätestens seit dem „Dieselskandals“ bekannt.

Im Internet sind zwei Gutachten zu den Funk-Rauchmeldern von Techem zu finden. In jenem von Techem selbst heißt es, '… die Überprüfung erfolgt nur einmal wöchentlich, damit lassen sich keine Bewegungsprofile oder eine Anwesenheit von Personen ermitteln.'
Nachzulesen im Datenblatt von Techem

In dem zweiten Gutachten von Dr. Moldan (Spektralanalytische Messungen) steht geschrieben, dass der Rauchmelder von Techem jedoch alle 136 Sekunden funkt. Wenn diese Messungen stimmen, könnten – siehe Begründung Techem, oben – Bewegungsprofile erstellt werden.
Dieses Gutachten finden Sie bei www.diagnose-funk.org

Wem soll ich nun glauben? Beiden Gutachten kann m.E. die gleiche Glaubwürdigkeit entgegen gebracht werden."

Das vollstängige Anschreiben als PDF | Eidesstattliche Erklärung

15.07.19 - Hansa droht mit gerichtlicher Durchsetzung

Das Schreiben der Hansa ging wohl an alle Mitglieder, die noch keine funkende Rauchmelder eingebaut bekamen

Zitat: "Sehr geehrtes Mitglied ... Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihnen in Kürze ein weiterer Termin über einen Briefkasteneinwurf mitgeteilt wird. Dieser kostenpflichtige Termin wird mit 40 € berechnet.
[...]
Falls Sie den Zugang auch dieses Mal nicht ermöglichen, werden wir, auch aus rechtlichen Gründen, den Duldungsanspruch gerichtlich durchsetzen."

Das vollstängige Anschreiben als PDF

15.07.19 - Vorsorglicher Widerspruch gegen den Einbau von Kalo-Heizkostenverteilern

Ein geplanter Einbau war der Zeitschrift "bei uns" im Juni 2019 zu entnehmen

Zitat: "hiermit widerspreche ich vorsorglich dem Einbau der Funk-Heizkostenverteiler „kaloBLUE K1.5X“.

In der Zeitschrift „bei uns“ wurde der Einbau von neuen Heizkostenverteilern angekündigt. Wenn es sich bei dem geplanten Einbau um den Heizkostenverteiler handelt, der dort abgebildet ist, kann das Gerät weit mehr, als „nur“ funken. Dem Produktdatenblatt des Herstellers ist zu entnehmen:

'Der neue kaloBLUE K1.5X zeichnet sich durch eine Vielzahl innovativer und leistungsstarker Eigenschaften aus. Neben einer optimalen Funkleistung ermöglicht das Gerät einen Funkbetrieb im Open Metering System (OMS). Zudem kann der kaloBLUE K1.5X selbst nach erfolgter Erstinstallation jederzeit vom Walk - by auf das Fernauslese-Verfahren AMR (Automatic Meter Reading) umgerüstet werden. Dafür ist das Betreten der Wohnung nicht erforderlich.'
[...]
Eine Umstellung von funkendem Gerät zu einem smarten, würde ich nicht einmal mitbekommen!"

Der vollstängige Widerspruch als PDF

Viertes Schreiben am 20.11.18 – Forderung einer Selbstverpflichtung der Hansa / Antwort der Hansa vom 27.11.18

Auszug: "... Da die Hansa Baugenossenschaft sich also 100 % sicher ist, dass keinerlei Gefährdung durch den Einbau der Funk-Rauchmelder entstehen wird, werden Sie sicherlich gern die Selbstverpflichtung in der Anlage unterzeichnen...."

Im Anschreiben sind die Gründe aufgeführt, warum ich den neuen Rauchmeldern nicht traue und weshalb die Aussagen des Herstellers in meinen Ohren keineswegs mein Vertrauen schenke.

Selbstverpflichtung der Hansa Baugenossenschaft (Aufforderung, noch nicht unterzeichnet)

Diese Idee entstand, da bei der altoBa jetzt ebenfalls Funk-Rauchmelder eingebaut werden sollen und AnwohnerInnen eine solche Selbstverpflichtung von der altoBa fordern. Leider gibt es noch keinen Kontakt. In deren Schreiben wird darauf hingewiesen, dass Funk-Rauchmelder von Techem angeblich über mehr Funktionen verfügen sollen, als notwendig.

Auszug aus der heute abgeschickten "Selbstverpflichtung":

"Mit unten stehender Unterschrift verpflichtet sich die Hansa Baugenossenschaft eG, dafür Sorge zu tragen, [...] die über keine weiteren Funktionalitäten wie Sender, Mikrophone, Kameras, Ultraschallsensoren, Schnittstellen in Datennetze, usw. verfügen. ...

Sollte sich später herausstellen, dass dennoch Geräte eingebaut worden sind,
1. deren Funktionalität über die ausschließliche Rauchwarnmeldung hinausgeht,
2. ....
erpflichtet die Hansa ... sich ...
zur sofortigen Entfernung der Geräte [...] und [...] Zahlung einer Vertragsstrafe ..."

vollständiges Anschreiben als PDF | Selbstvepflichtung als PDF

Die Antwort der Hansa vom 27.11.18, eingetroffen am 29.11.18

Die Hansa Baugenossenschaft eG hat die Selbstverpflichtung nicht unterschrieben. Hier ein Auszug aus der Begründung / der Antwort:

"... Ihr Schreiben vom 20. November haben wir zur Kenntnis genommen.

Die technische Ausprägung der Funk-Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung ist hinlänglich dokumentiert. Die entsprechnenden schriftlichen Dokumentationen und Aussagen des Herstellers sowie der HANSA Baugenossenschaft eG liegen Ihnen vor. ...

... Wie Ihnen ebenfalls bereits am 29. Oktober 2018 im angesprochenen Telefonat mitgeteilt, gibt es in diesem Kontext für die Unterzeichnung einer derartigen Selbstverpflichtung keine Notwendigkeit. ..."

vollständige Antwort als PDF

Drittes Schreiben am 30.09. – von mehreren Mietern abgeschickt / Antwort der Hansa vom 06.11.18

Auszug: "... Über diese Planungen wurde ich nicht frühzeitig informiert. Bei solch gravierenden Eingriffen in meinen privaten Wohnraum ist es m.E. nötig, alle Anwohner per Anschreiben zu informieren und zu befragen....

Alle vorgenannten Unsicherheitsfaktoren möchte ich unbedingt und mit absoluter Sicherheit in den von mir zum Zwecke der privaten Nutzung angemieteten Räumen ausgeschlossen wissen. ...

Aus diesen und vielen weiteren Gründen möchte ich Sie bitten von der Installierungen ferninspizierbaren Rauchmeldern abzusehen und bei dem Modell zu bleiben, das bereits verbaut ist. .."

vollständiger Brief als PDF

Die Antwort der Hansa vom 06.11.18

Bereits am 2. November sagte Herr Vogeler von der Hansa bei einem Telefonat, dass wahrscheinlich das Antwortschreiben bereits in meinem Briefkasten wäre. Am 05.11. erinnerte ich die Hansa per Mail.

"... Wir haben uns zur beiderseiten Aufklärung die Mühe gemacht, den Inhalt Ihres Schreibens vom 30. September 2018 erneut zu prüfen, kommen jedoch zu keiner anderweitigen Auslegung, als dass Ihre Fragen zu den Themen
• Gefährdung der Geundheit
• Gefährdung der Privatshäre
• Gefährdung persönlicher Daten
• Gefährdung durch mögliche unbekannte Dritte
hinreichend und ausführlich mit unserem Scheiben vom 09. Oktober 2018 beantwortet worden sind. ..."

vollständige Antwort als PDF

Was ich dazu meine

Nein, ich vertraue dem noch immer nicht.

Es ist nicht darauf eingegangen worden, dass auch eine psychische Erkrankung eintreten könnte.

Die beigelegte Information von Techem, die auf einer unabhängigen Untersuchung basieren soll, beruhigt mich keineswegs.

Wie erfasst das Gerät den Standort, wenn es weder Bilder noch Töne erfassen kann? Denn wenn dieser gewechselt werden sollte, kann das Gerät dies sehrwohl erfassen und weitergeben, funken.

Wenn eines der Versprechen der Hansa über die Sicherheit der Geräte nicht erfüllt wird, bzw. ein von der Hansa ausgeschlossener Schaden, wie z.B. eine psychische Erkrankung, eintreten sollte, haftet sie dafür?

Ein genossenschaftliches Handeln ist m.E. in keinster Weise zu erkennen. Bei Wikipedia steht geschrieben: "Weltweit sind mindestens 700 Millionen Mitglieder an Genossenschaften beteiligt, wobei diese in der International Co-operative Alliance (ICA) organisiert sind. Genossenschaften sind Wertegemeinschaften, die in der Regel Ziele verfolgen, die über reine Wirtschaftsbetriebe hinausgehen. Die ICA beschreibt als grundlegende Werte die Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Demokratie, Gleichheit, Billigkeit und Solidarität. In Tradition ihrer Gründer vertrauen Genossenschaftsmitglieder auf die ethischen Werte Ehrlichkeit, Offenheit, Sozialverantwortlichkeit und Interesse an anderen Menschen."

Siehe Wikipedia

Die Hansa Baugenossenschaft hat den genossenschaftlichen Gedanken nicht mehr auf der Website stehen. Als ich vor einigen Jahren Genossin wurde und meine Anteile kaufte, war das noch anders. Heute bezeichnet sie sich selbst als "Wohnungsunternehmen" und als "ein straff geführtes, gut organisiertes Wirtschaftsunternehmen, das am Markt konkurrenzfähig bleiben und sich stets neu behaupten muss."

Siehe Website der Hansa

Unterschriftenlisten, abgeschickt am 04.10.18

Insgesammt 37 NachbarInnen hatten die Unterschriftenliste unterschrieben. Davon fünf Unterschriften waren doppelt.

Unterschriftenliste als PDF

Die Antwort vom 09.10.18

ACHTUNG sie bezieht sich nur auf die Unterschriftenliste!
Wer zusätzlich einen Brief geschrieben hat, kann noch eine Antwort, in der auf die Argumente eingegangen wird, einfordern.

1. Der Funk-Rauchmelder sei schon 3 Millionen Mal in Deutschland eingebaut worden und sei daher ein bewährtes Betriebsmodell.

2. Die Gesundheit würde durch den Einsatz der Funk-Rauchmelder nicht gefährdet, da nur sehr geringe Strahlung (vergleichbar mit vierminütigem Handy-Telefonat) und seltener Funkverkehr.

3. Die Funk-Rauchwarnmelder prüften und speicherten nur einmal wöchentlich.

4. Die ausgesendeten Informationen dienten ausschließlich der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft des Melders.

5. Andere Daten, wie Temperatur, Uhrzeit, Luftfeuchtigkeit, Töne, Bilder, Bewegungen etc. könnten mit dem Gerät nicht erfasst werden.

6. Bekanntgabe dieses Vorhabens durch Mitteilung an die Mietervertreter im Juni 2018, in der Zeitschrift "bei uns" und im September 2018 durch Rundschreiben an alle Mieter.

Antwort der Hansa als PDF

Was ich dazu meine

1. Mindestens 2,5 Millionen Diesel-Fahrzeuge mit Betrugssoftware wurden in Deutschland verkauft. (siehe Report München, ard) Sind diese Autos deshalb ein bewährtes Modell?

2. Jedes Gerät mehr ist zusätzlich zu dem Vorhandenen zu rechnen. Ein Handy schaffe ich mir freiwillig an, diesen Rauchmelder nicht.

3. Wie kann ich das überprüfen? Wieso einmal in der Woche, wenn einmal im Jahr reicht?

4. Schon sehr merkwürdig, dass die Funktionsbereitschaft durch ein Lampenkabel oder einem kleinen Gegenstand im Umkreis von 60 cm beeinträchtigt wird. Ich schließe daraus, dass das Gerät nun schlechter Rauch aus der Umgebung wahrnehmen kann als ein herkömmlicher Rauchmelder. Dabei heißt es: "Der Techem-Funkrauchwarnmelder ist ein hochkomplexes, kleines Gerät ..." Besteht der Schutz aus Selbsttests oder in der Wahrnehmung von Rauchpartikeln in der Luft?

5. Wir kann ich überprüfen, dass das so stimmt? Gutachten Glauben zu schenken, ist insbesondere bei einer Technologie die in meinen privatesten Bereich eingreift spätestens seit dem Diesel-Skandal, in meinen Augen als fahrlässig zu bezeichnen.

6. Das Rundschreiben hätte alle Mieter informieren müssen, bevor der Vertrag mit Techem geschossen wurde. Wie sollen wir Mieter sonst dazu Stellung nehmen können? Ein Eingriff in die Privatsphäre kann doch nicht einfach ohne Rücksprache mit den Betroffenen erfolgen. Schon gar nicht einer sogenannten Genossenschaft!

Nachfrage von unser Mietervertreterin, Frau Parszyk, zu den Kosten der Funk-Rauchmelder

Die Antwort der Hansa, 05.10.18

"... Der Einbau der Funkrauchmelder stellt KEINE Modernisierungsmaßnahme dar. Die Miete wird dadurch nicht verändert. Die derzeitige Rechtslage verhindert, dass die Kosten für die Ersteinrichtung auf die Mieter umgelgt werden können. Es entstehen Kosten für die zukünftigeg Wartung bzw. Auslesung. Der genaue Betrag kann derzeit nicht benannt werden, es ist jedoch sicher, dass die Kosten geringer sind als die bisherigen.

Es wird auf Funkrauchmelder umgestellt, da es in der Vergangenheit erheblichen Aufwand und Ärger bedeutete, die Ablesung in den Wohnungen durchzuführen.

Die Antworten stammen von Frau Stolp von der HANSA"

In einem anderen Schreiben der Hansa heißt es:

 

Zweites Schreiben / Antwort an die Hansa vom 14.09.18

Auszug: "... Der Funk-Rauchmelder Hersteller Nest wurde übrigens von google gekauft. Ähnliches könnte auch Techem passieren.

Auch sollte - gerade - im digitalen Zeitalter genau hingesehen werden: Was ist wirklich nötig und was nicht.

Mir käme es sehr entgegen, wenn ich die Geräte, die in meiner Wohnung eingebaut werden sollen, zuvor ob ihrer Manipulierbarkeit und tatsächlichen Möglichkeiten überprüfen lassen kann.. ..."

vollständig als PDF

Die Antwort

Die Rauchmelder würden gemäß DIN EN 14604 durch das notifizierte Prüfinstitut KRIWAN zertifiziert und konformitätsgeprüft.

Der jährliche Wartungstermin würde entfallen.

Es fehlte auch dieses Mal nicht der Hinweis, dass das Bundesverfassungsgericht die Funkrauchwarnmelder am 08.12.2015 (1 BvR 292/15) als verfassungsgemäß deklariert hätte.

Jetzt jedoch mit dem Zusatz, dass in Sachen Rauchwarnmelderart demnach keine Ausnahmen gemacht würden. Aller Wohnungsbestand solle einheitlich ausgestattet werden.

Meine Sorgen könne man verstehen und würde sie ernst nehmen. Für mein Verständnis und meine Unterstützung wurde sich erneut bedankt.

Was ich dazu meine

Wo kann ich die DIN EN 14604 einsehen? Was beinhaltet sie genau? Im Internet sind viele Auslegungen zu finden, aber den genauen Text habe ich noch nicht finden können. Bei Wikipedia ist immerhin zu der DIN 14676 Norm, die "Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung Ausgabeindex 09-2012" regelt, etwas zu finden.
Dann ist allerdings einiges fragwürdig. Z.B. die 60 cm Abstand. Wo kann ich überprüfen, wie der Wortlaut wirklich ist?

Auf meine Frage / Angebot, wenigstens die Geräte, die in meiner Wohnung eingebaut werden sollen, selbst ob ihrer Manipulierbarkeit und tatsächlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen, wurde nicht eingegangen.

Ich bin mir sicher, dass ich nicht die einzige Mieterin bin, die keine Funk-Rauchmelder ihn ihrer privatesten Umgebung haben möchte.

Erstes Schreiben an die Hansa vom 11.09.18

Auszug: "... Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich um den Funk-Rauchwarnmelder 2 von Techem handelt?
Wurde das mit MietervertreterInnen besprochen? Es handelt sich immerhin um einen fraglichen Eingriff in die Privatsphäre.

Es besteht unzweifelbar die Möglichkeit, per Ultraschall das Umfeld zu überwachen, sowie Gespräche mitzuhören und aufzuzeichnen. Ein Bewegungsprofil innerhalb der Wohnung kann erstellt werden. ..."

vollständig als PDF

Die Antwort

Die Hansa hat in ihrer Antwort beschrieben, was das Gerät laut Angaben des Herstellers alles kann und was nicht. Die Geräte würden "durch unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen" regelmäßig geprüft.

Als Begründung für den Einbau diese Funk-Rauchmelder habe ich dem Schreiben entnehmen können, dass die Hansa verpflichtet sei, die Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten und wir im digitalen Zeitalter leben würden. Diese Ausstattung würde ihrer Überzeugung nach, den Wünschen vieler Mitglieder gerecht werden.

Es fehlte nicht der Hinweis, dass das Bundesverfassungsgericht die Funkrauchwarnmelder am 08.12.2015 (1 BvR 292/15) als verfassungsgemäß deklariert hätte.

Für mein Verständnis und meine Unterstützung wurde sich bedankt.

Was ich dazu meine

Von wem und wie werden die Geräte regelmäßig "durch unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen" geprüft? Per Funk? Von Techem?

Unsere Wohnungen sind bereits mit Rauchmeldern ausgestattet. Die gesetzliche Pflicht ist somit erfüllt.
Gerade, (21.09.18) habe ich erfahren, dass der alte Vertag mit Techem ausgelaufen sei und dies der Grund sei. Danke für den Hinweis!

Gerade ein digitales Zeitalter fordert meiner Meinung nach ein genaues Hinsehen, was man sich anschafft. Die technischen und digitalen Möglichkeiten werden immer weiter ausgebaut und damit auch die "Fähigkeiten" unserer Geräte.

Meine Befürchtungen, mich nicht mehr frei und unbeobachtet in meiner Wohnung bewegen zu können, sind in keinster Weise verringert oder beseitigt worden.

"Bei uns" - Zeitschrift, September 2018

Die Hansa Baugenossenschaft führte die Zeitschrift "Bei uns" Heft 3 an, als manch einer sich beschwerte, nicht frühzeitig über den geplanten Einbau informiert worden zu sein.

Bei dem Deckblatt ahnt man gleich: Wahrscheinlich werden hier brandneue Errungenschaften und Vorhaben angekündigt, die einen gravierenden Einfluss auf meine Wohnungung und mein Wohlbefinden haben werden.

Auf Seite 18 werden alle wunderbaren Vorteile der neuen Funk-Rauchmelder gepriesen.

Da staunt der Laie und der Mieter wundert sich.

Auszug Seite 18 als PDF

 

- ENDE -